Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 113, km 3,5, in FR Berlin mit 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab 142 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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