Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße, Bentwisch, Brücke Rtg. Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 92 km/h mit Messgerät PoliScan Speed. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Zeugenfragebogen
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