Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, auf der B 37, im Bereich von km 0,8, Fahrtrichtung HD die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT S mit Foto ergab 93 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Zeugenfragebogen
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