Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bröckel, B 214-830-2400, Richtung Braunschweig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt  wurden bei erlaubten 70 km/h, 94 km/h durch Messung mit Lasergerät und Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle übersandte Anhörung

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