Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 105 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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