Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, Frauenauracher Straße 1a, Ri. Dorfstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 55 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formular Anhörung

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