Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fürth, A 73, Ri. Feucht, Abschnitt 730, km 2.08 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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