Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, auf der Bottroper Straße, FR Kirchhellen, Bereich zw. Hegestraße und Scheiderstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot Radar 78 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen
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