Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, auf der Bottroper Straße, FR Kirchhellen, Bereich zw. Hegestraße und Scheiderstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot Radar 78 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”