Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart- Süd, Rotenwaldstraße, Überleitung zur Wildparkstraße, in Richtung Gerlingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 wurden 88 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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