In 48485, Neuenkirchen, K 66, Neuenkirchener Damm, Höhe Landersum 38 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 ergab 69 km/h, bei zulässigen 40 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.