In 48485, Neuenkirchen, K 66, Neuenkirchener Damm, Höhe Landersum 38 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29  km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 ergab 69 km/h, bei zulässigen 40 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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