Informationen zur Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
Die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Den überwiegenden Anteil entfallen auf die Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr.
Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld durch die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt geahndet werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ist festgelegt, wie hoch die Verwarnung oder die Geldbuße für einen begangenen Verstoß festzusetzen ist.
Bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln wird durch die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt ein Fahrverbot angeordnet.
Die im Verkehrszentralregister vorhandenen Voreintragungen müssen berücksichtigt werden.
Adresse der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Kreis Steinfurt
Bußgeldstelle
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Öffnungszeiten
montags bis freitags: von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags und dienstags:13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags:13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
außerdem nach Vereinbarung