Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuenkirchen, Krs. Steinfurt, auf der Mesumer Straße/Vinnhagen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Steinfurt übersandt.

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