Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, bei km 177.580, in der Gem. Grafschaft, FR Köln mit 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde Bußgeldstelle Koblenz übersandt.

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