Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel von übersandt.
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