Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, Rifa Lübeck, Höhe km 105,00 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 111 km/h durch Messung Videokamera. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung

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