In Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 151 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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