Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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