Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, B 61n, nach Tunnel FR stadtauswärts mit 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die durchgeführte Sensormessung dokumentierte 92 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragenbogen für Fahrzeughalter / Fahrzeugführer
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