Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente zur BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz mit 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel:Beweisfoto Lasermessung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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