Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 53,8, in FR Frankfurt/O begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 138 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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