Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Speyer, auf der Bundesautobahn A 61, bei km 378,200, Fahrtrichtung Koblenz mit 139 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Trailer, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

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