Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, bei km 9,5, zw. AD Oranienburg und Berlin, in FR Berlin die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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