Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 10, Höhe km 90,8, in FR AD Potsdam. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed 106 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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