In Altstadt, L 119 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 mit Frontfoto ergab 118 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.
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