Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 199, Iven/Krien, Ausbau , i. R. Anklam wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Traffiphot stat. Geschw. dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

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