Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 22,2, in FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 150 km/h , bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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