Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 131 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandt.

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