Auf der BAB 4, in Wildeck, bei km 340,430, Kirchheim – Dresden, wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 52 km/h überschritten. Gemessen wurden 132 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Messprotokoll, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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