Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Friedrichstadt, Tönninger Straße B 202, in Höhe Halbmond die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Lichtschrankenmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 km/h bei zulässigen 50 km/h. Es wurden 104 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.8, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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