Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Berkenthin, B 208, Abschnitt 130, km 4,65 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 59 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holsteinübersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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