Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, im Bereich von km 9,0, in FR Vetschau mit 71 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 151 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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