Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Großenhain, Öhringer Straße, ggü Gartenanlage, FR Zschauitz wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. 30,00 € Verwarnungsgeld angeboten.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Großenhain übersandt.

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