Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 234,610, FR Dortmund begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO Einseitensensor ES3.0 79 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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