Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Annaberger Str., Höhe Nr. 493, stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 und Foto 40 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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