Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,630, FR Frankfurt  begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 107 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Köln übersandte Schriftliche Verwarnung /Anhörung

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