Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nordhausen, Barfüßerstr. H. Einm. Elisabethstr. Ri. Altstadt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 20 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 mit Foto 26 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nordsachsen übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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