Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Bereich von km 139,6, in Fahrtrichtung AD Werder begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed 132 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung, Formular  Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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