Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in Fahrtrichtung Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto 111 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung mit Anhörung

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