Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 765, Station 1,32, FR Soltau / Uelzen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot S mit Frontfoto 113 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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