Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 22,600 RF Frankfurt   begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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