Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 114 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung

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