Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 332,9, FR Norden mit 8 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 138 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandte Verwarnung / Anhörung

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