Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Marienbrücke, Lichtmast Nr. 13, aus Ri. Leipziger Str. in Ri. Könneritzstr. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC digital und Foto 61 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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