Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, B 37, Höhe km 0,8, Fahrtrichtung HD die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 86 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TRAFFIPHOT S und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Heidelberg übersandtem Verwarnung / Zeugenfragebogen

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