Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden Erbenheim, auf der A 66, bei km 25,1010, Richtung Rüdesheim begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 119 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Verwarnung / Anhörung

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