Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift Stuttgart, Lasergerät, Foto, Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart,B 14, Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift, außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto69 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung / Anhörung

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