Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstr. n. Einm. Hauptstr., FR Remseck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 7 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 37 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Waiblingen übersandte Vordruck Verwarnung / Anhörung

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