Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 192, Möllenhagen, Abs. 360, km 6,229, Ri. Neubrandenburg mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.

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